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Aktenzeichen I 479/00

Datum 27.03.1901

Leitsatz 1. Ist die Zeitfracht stets eine Werkverdingung? 2. Ist derjenige, welcher ein Schiff auf Grund eines Mietvertrages zum Erwerbe durch die Seefahrt für seine Rechnung verwendet, im Verhältnisse zu Dritten als der Rheder anzusehen? 3. Hat der Vermieter eines Schiffes keinen Anspruch auf Miete für die Zeit, wo das Schiff infolge eines Arrestes gepfändet ist, und zwar auch dann nicht, wenn der Mieter selbst den Arrest erwirkt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030180089

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