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Aktenzeichen III 53/01
Datum 16.04.1901
Leitsatz Konkurrenzklausel. Sind die Bestimmungen der §§ 74. 75 H.G.B. vom 10. Mai 1897 auf ein Vertragsverhältnis anzuwenden, das schon vor dem 1. Januar 1898, aber erst mit Wirkung von diesem Tage an eingegangen worden ist? Rückwirkende Kraft neuer Gesetze auf befristete Rechtsgeschäfte nach gemeinem Rechte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640301E0129
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