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Aktenzeichen III 56/01

Datum 30.04.1901

Leitsatz Kann in Ehestreitigkeiten von Ausländern, deren Heimatsrecht nur eine Trennung von Tisch und Bett zuläßt, von deutschen Gerichten nach Art. 17 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf Scheidung der Ehe dem Bande nach oder auf Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft im Sinne der §§ 1575. 1576 B.G.B. erkannt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030220144

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