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Aktenzeichen IV 216/00

Datum 22.05.1901

Leitsatz Ist die Erhebung eines Kompetenzkonfliktes nach Maßgabe der preußischen Verordnung, betr. die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879 (G.S. S. 573) mit der in § 7 daselbst festgesetzten Wirkung auch dann noch zulässig, wenn der Rechtsstreit bereits durch Einlegung der Revision bei dem Reichsgerichte anhängig geworden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640302B0195

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