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Aktenzeichen II 83/01

Datum 24.05.1901

Leitsatz 1. Welche Bedeutung hat die einem eingetragenen Warenzeichen beigegebene Beschreibung? 2. Kann gegenüber einem aus § 12 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes vom 12. Mai 1894 vor dem Gerichte erhobenen Anspruche geltend gemacht werden, das in die Zeichenrolle des Patentamtes eingetragene Warenzeichen sei rechtsunwirksam, weil es im Verkehre der Unterscheidungskraft ermangele?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640302D0209

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