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Aktenzeichen I 40/01
Datum 05.06.1901
Leitsatz Muß die Bezeichnung eines Wechsels als "Wechsel" in der Wechselerklärung enthalten sein, oder genügt das Wort "Wechsel" als Überschrift der Urkunde zur Herstellung eines gültigen Wechsels? Unter welchen Voraussetzungen kann eine wegen Formmangels als Wechsel ungültige Urkunde als kaufmännischer Verpflichtungsschein gelten? Legitimation des Inhabers einer solchen Urkunde durch Blankoindossament.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030300223
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