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Aktenzeichen VI 115/01

Datum 17.06.1901

Leitsatz 1. Hat das Schweigen des Inhabers einer Grunddienstbarkeit zu der Herstellung eines seinem Rechte zuwiderlaufenden Zustandes durch den Eigentümer des dienenden Grundstückes stets die Bedeutung eines Verzichtes auf das Recht? 2. Begriff des Überbaues. Ist die Aufführung eines Baues, wodurch eine Grunddienstbarkeit des Nachbars verletzt wird, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche wie ein Überbau zu behandeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030380262

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