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Aktenzeichen V 200/00

Datum 07.11.1900

Leitsatz Ist das Leitungsnetz eines Elektrizitätswerkes auch insoweit, als es sich über die räumlichen Grenzen des Grundstückes, auf dem sich die elektrische Beleuchtungsanlage befindet, hinauserstreckt, als Substanzteil (Bestandteil) dieses Grundstückes anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030390267

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