Aktenzeichen V 228/00
Datum 01.12.1900
Leitsatz 1. Rechtliche Stellung der gütergemeinschaftlichen Ehefrau nach Scheidung der Ehe. Kann sie vor der Vermögensauseinandersetzung ohne Zuziehung des Ehemannes gegen einen Dritten auf Rückgewähr eines zum Gesamtgute gehörenden Vermögensgegenstandes klagen? 2. Ist in Fällen, in denen zufolge unterlassenen Widerspruches ein Rechtsverlust eintritt, wie z. B. nach § 332 A.L.R. I. 9, die Nichterhebung des Widerspruches unschädlich, wenn es sich um ein zum ehelichen Gesamtgute gehörendes Recht handelt, und der Ehemann zum Nachteile seiner Ehefrau den Widerspruch im Komplott mit demjenigen unterlassen hat, dem gegenüber er zu erheben war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640303B0269
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