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Aktenzeichen VII 356/00
Datum 15.02.1901
Leitsatz 1. Sind Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über die Teilung des Nachlasses oder über die Höhe einer Nachlaßschuld für die Berechnung der Erbschaftssteuer maßgebend? 2. Verjährt die Rückforderung überhobener Erbschaftssteuerbeträge stets in sechs Monaten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030420301
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