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Aktenzeichen VII 258/00

Datum 19.02.1901

Leitsatz 1. Welche Rechtsverhältnisse entstehen in dem Falle, daß eine Anzahl von Zechenbesitzern sich zur Vermeidung des Wettbewerbes dahin einigt, ihre Produktion zu einem durch gewisse Organe zu bestimmenden Preise einer Aktiengesellschaft, welche den Weiterverkauf übernimmt, zu überlassen, und zwar einerseits zwischen den Zechenbesitzern in ihrer Gesamtheit und der Aktiengesellschaft, andererseits zwischen der letzteren und den einzelnen Zechenbesitzern? 2. Werden durch Veräußerung des Bergwerkes seitens einer der zur Vereinigung gehörenden Gewerkschaften und durch den Beschluß derselben, sich aufzulösen, oder durch Vereinigung aller Kuxe in einer Hand die Verbindlichkeiten der Gewerkschaft gegenüber der Aktiengesellschaft aufgehoben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030430305

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