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Aktenzeichen V 299/00
Datum 22.12.1900
Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 957 Abs. 2 Ziff. 1 C.P.O. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann gegen denjenigen, der auf Grund des preußischen Gesetzes vom 7. März 1845 ein Ausschlußurteil erwirkt hat, von dem Besitzer einer grundbuchmäßig zu dem aufgebotenen Grundstücke gehörigen Parzelle, der sein Recht im Aufgebotsverfahren nicht angemeldet hat, eine negative Feststellungsklage dahin angestellt werden, daß das Ausschlußurteil ihm gegenüber keine Wirksamkeit habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030520367
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