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Aktenzeichen VII 273/00
Datum 26.02.1901
Leitsatz Zulässigkeit des Rechtsweges, wenn nur ein dem Rechtswege entzogenes Präjudizialverhältnis streitig, die übrigen Klagethatsachen aber unstreitig sind.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030570383
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