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Aktenzeichen IV 349/00

Datum 11.03.1901

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann der Richter statt der nochmaligen Beeidigung den Zeugen die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den früher geleisteten Eid versichern lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030590386

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