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Aktenzeichen V 44/01

Datum 23.03.1901

Leitsatz 1. Findet aus einem Urteile, durch welches der Schuldner verurteilt ist, eine Willenserklärung abzugeben, Zwangsvollstreckung nach Maßgabe der §§ 887. 888 C.P.O. statt? 2. Bedarf der Gläubiger zu dem Antrag auf Erteilung der im § 792 C.P.O. bezeichneten Urkunden der Ermächtigung des Vollstreckungsgerichtes? 3. Unter welchen Umständen kann die Vorlegung der zu einer Grundbucheintragung erforderlichen Urkunden durch Bezugnahme auf Gerichtsakten ersetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640305B0398

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