Aktenzeichen II 62/01
Datum 24.05.1901
Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg zulässig für solche vermögensrechtliche Ansprüche eines im Reichsdienste angestellten Militäranwärters, welche auf die Behauptung gestützt sind, daß dieser früher, als geschehen ist, eine höhere Stelle hätte erhalten sollen? 2. Steht nach den von dem Bundesrate am 7. und 21. März 1882 beschlossenen Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, insbesondere nach § 21, dem zu einem Dienstzweige einberufenen Militäranwärter unter allen Umständen mindestens das Diensteinkommen (ganz oder zu 3/4) der untersten etatsmäßigen Stelle des betreffenden Dienstzweiges zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031010001
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