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Aktenzeichen VII 162/01
Datum 28.06.1901
Leitsatz 1. Welches sind die Begriffsmerkmale des Interimsscheines im Gegensatz zur Aktie? 2. Ist die von einem Aktionär zur Sicherung des Restes seiner Einlage vorgenommene Hinterlegung von Wechseln als Einzahlung auf die Aktie anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031060022
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