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Aktenzeichen III 117/01
Datum 28.06.1901
Leitsatz Kann ein Notar, und eventuell von welchen Gesichtspunkten aus, für ein Versehen seines Bureaupersonals verantwortlich gemacht werden? Haftung des letzteren.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031070026
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