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Aktenzeichen III 117/01

Datum 28.06.1901

Leitsatz Kann ein Notar, und eventuell von welchen Gesichtspunkten aus, für ein Versehen seines Bureaupersonals verantwortlich gemacht werden? Haftung des letzteren.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031070026

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