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Aktenzeichen VI 151/01

Datum 11.07.1901

Leitsatz 1. Voraussetzungen des Anspruches wegen ungerechtfertigter Bereicherung. 2. Umfang des Schadens, der deshalb zu ersetzen ist, weil der Ersatzpflichtige den Gegner durch arglistige Täuschung zum Abschlusse eines Vertrages gerade dieses Inhaltes bewogen hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640310D0049

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