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Aktenzeichen VII 189/01
Datum 17.09.1901
Leitsatz 1. Inwiefern sind die Vorschriften der Landesgesetze über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Gerichte durch die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich geändert? 2. Was versteht der § 7 Nr. 6 Gew.O. unter "Abgaben, welche für den Betrieb eines Gewerbes entrichtet werden", und unter den "an den Staat und die Gemeinde zu entrichtenden Gewerbesteuern"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031120066
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