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Aktenzeichen II 212/01
Datum 08.10.1901
Leitsatz Ist der Erwerber von Waren, die mit dem für sie eingetragenen Wortzeichen von dem Berechtigten versehen und in den Verkehr gebracht worden sind, durch die Zeicheneintragung gehindert, dieselben unter Benennung mit dem eingetragenen Worte zum Verkaufe anzukündigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640311A0101
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