zurück
Aktenzeichen III 273/01
Datum 25.10.1901
Leitsatz Ist nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches für vorher erfolgte Deflorationen die Deflorationsklage noch zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031200127
zurück