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Aktenzeichen III 273/01

Datum 25.10.1901

Leitsatz Ist nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches für vorher erfolgte Deflorationen die Deflorationsklage noch zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031200127

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