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Aktenzeichen I 166/01

Datum 26.10.1901

Leitsatz Kann aus einem acceptierten, wegen nicht erfolgter Zahlung protestierten gezogenen Wechsel, wenn dieser nach Erhebung des Protestes abhanden gekommen ist, nach Kraftloserklärung des Wechsels auf Grund des Ausschlußurteiles Regreß gegen den Aussteller genommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031220132

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