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Aktenzeichen I 208/01

Datum 28.10.1901

Leitsatz 1. Hat der Geschäftsführer der Gesellschaft m. b. H., der zugleich Gesellschafter ist, ein klagbares Recht auf Anerkennung der von ihm aufgestellten Bilanz gegen die übrigen Gesellschafter? 2. Ist der Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist, berechtigt, über die Feststellung der von ihm aufgestellten Bilanz seine Stimme abzugeben? 3. Ist die Bestimmung des Gesellschaftsvertrages gültig, daß bei Stimmengleichheit der Stichentscheid durch den Rechtskonsulenten der Gesellschaft zu geben ist? 4. Ist die Bestimmung des Gesellschaftsvertrages gültig, daß bei Veräußerung eines Geschäftsanteiles an einen Nichtgesellschafter den übrigen Gesellschaftern das Vorkaufsrecht zu dem Nominalbetrag der Stammeinlage des veräußernden Gesellschafters zustehen soll? 5. Haben die Gesellschafter ein unbeschränktes Recht auf Vorlegung und Einsicht der Geschäftsbücher der Gesellschaft nebst Beilagen und Belägen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031230141

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