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Aktenzeichen II 234/01

Datum 15.11.1901

Leitsatz Was ist für die Annahme eines zur Erlangung des mittelbaren Besitzes im Sinne der §§ 868 und 930 B.G.B. geeigneten "ähnlichen Verhältnisses, vermöge dessen der Besitzer einer Sache einem Anderen gegenüber auf Zeit zum Besitze berechtigt oder verpflichtet ist", erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031290170

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