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Aktenzeichen VII 132/01
Datum 02.07.1901
Leitsatz Ist ein Vergleich, durch den die Parteien den Streit über die Frage schlichten, ob die unter ihnen geschlossenen Verträge gültige Kauf- oder Kommissionsgeschäfte, oder aber klaglose Differenzgeschäfte darstellen, deswegen unwirksam, weil es sich in Wahrheit um Differenzgeschäfte handelte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640312E0192
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