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Aktenzeichen VII 165/01
Datum 05.07.1901
Leitsatz Kommt ein (vor dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 12. Mai 1901 gefaßter) Beschluß des Verwaltungsrates einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, wonach die allgemeinen Bedingungen der Lebensversicherung dahin abgeändert werden, daß die Versicherungssumme auch im Falle des Selbstmordes gezahlt werden soll, auch denjenigen zustatten, welche das Recht auf die Versicherungssumme aus einem vor diesem Beschlusse geschlossenen Versicherungsvertrage herleiten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640312F0195
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