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Aktenzeichen III 273/01

Datum 25.10.1901

Leitsatz 1. Voraussetzungen der Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache. 2. Ist nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches für vorher erfolgte Deflorationen die Deflorationsklage noch zulässig? Ist erfolgte Schwängerung eine Voraussetzung derselben? Ist Klagegrund die stattgehabte Verführung, oder genügt die Thatsache der Beischlafsvollziehung? Gesetzliche Präsumtion hinsichtlich der Verführung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031310204

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