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Aktenzeichen V 30/01

Datum 03.04.1901

Leitsatz 1. Welche Wirkungen treten gegen die Erwerber einer Kohlenabbaugerechtigkeit ein, wenn auf dem für sie angelegten Grundbuchblatte die vertragsmäßig festgesetzte Verpflichtung, einen Tonnenzins zu entrichten, nicht mit eingetragen worden ist? 2. Ist eine solche Verpflichtung als "Beschränkung des Eigentumsrechtes" im Sinne des § 11 Eig.-Erw.-Ges. vom 5. Mai 1872 anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031320208

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