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Aktenzeichen V 316/00

Datum 08.05.1901

Leitsatz Ist nach dem preußischen Allgemeinen Berggesetze vom 24. Juni 1865 und dem ihm nachgebildeten württembergischen Berggesetze vom 7. Oktober 1874 die Fündigkeit einer Mutung dadurch bedingt, daß das entdeckte Mineral sich am Fundpunkte in abbauwürdiger Menge befindet? Bedeutung der Tiefenlage des Fundpunktes bei Funden, die mittels eines Bohrloches oder eines Schachtbetriebes gemacht sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031370227

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