zurück
Aktenzeichen VII 139/01
Datum 24.05.1901
Leitsatz Sind die Gemeinden berechtigt, Entschädigung zu beanspruchen, wenn die ihnen durch § 7 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 verliehene Fischereiberechtigung durch eine im öffentlichen Interesse hergestellte Anlage beseitigt oder beeinträchtigt wird? Zur Auslegung der §§ 6 und 7 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031390241
zurück