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Aktenzeichen VII 139/01

Datum 24.05.1901

Leitsatz Sind die Gemeinden berechtigt, Entschädigung zu beanspruchen, wenn die ihnen durch § 7 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 verliehene Fischereiberechtigung durch eine im öffentlichen Interesse hergestellte Anlage beseitigt oder beeinträchtigt wird? Zur Auslegung der §§ 6 und 7 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031390241

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