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Aktenzeichen V 113/01

Datum 08.06.1901

Leitsatz Wie muß der Besitz eines Dritten an dem sog. thatsächlichen Zubehör beschaffen sein, wenn er bewirken soll, daß letzteres vom Zuschlage nicht mitergriffen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640313A0253

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