Aktenzeichen V 241/01
Datum 28.09.1901
Leitsatz 1. Ist die Rechts- und Erwerbsfähigkeit der Gewerkschaft auf den Betrieb des verliehenen Bergwerkes und der damit zusammenhängenden Geschäfte beschränkt? 2. Ist es einer zu Recht bestehenden Gewerkschaft, deren verliehenes Bergwerk nicht betrieben wird, gesetzlich verwehrt, auf nicht verleihbare Mineralien, insbesondere in der Provinz Hannover auf Kalisalze, aus dem Rechte des Grundeigentümers Bergbau zu treiben? 3. Kann ein Gewerke die Zahlung der auf Grund und gemäß -- nicht angefochtenen -- Gewerkschaftsbeschlusses erforderten Zubuße aus dem Grunde verweigern, daß dieselbe zu einem nicht zum Betriebe des verliehenen Bergwerkes gehörigen Unternehmen bestimmt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031430292
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