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Aktenzeichen II 61/01

Datum 07.05.1901

Leitsatz Prozeßrechtliche Wirkung einer Vereinbarung, daß der Prozeß ruhen solle (§ 251 Abs. 1 C.P.O.). Ist auf die Entscheidung über einen Streit, der das Bestehen oder den Inhalt einer solchen Vereinbarung betrifft, § 252 C.P.O. anwendbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031560349

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