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Aktenzeichen II 152/01

Datum 21.06.1901

Leitsatz Haben die von einer Prozeßpartei erhobenen schriftlichen und von den Ausstellern unterzeichneten Zeugenaussagen (sog. schriftliche Privatzeugnisse im weiteren Sinne) im Urkundenprozesse Beweiskraft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640315C0374

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