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Aktenzeichen II 152/01
Datum 21.06.1901
Leitsatz Haben die von einer Prozeßpartei erhobenen schriftlichen und von den Ausstellern unterzeichneten Zeugenaussagen (sog. schriftliche Privatzeugnisse im weiteren Sinne) im Urkundenprozesse Beweiskraft?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640315C0374
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