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Aktenzeichen II 121/01

Datum 24.09.1901

Leitsatz 1. Hat der Umstand, daß auf Antrag des Käufers einer von ihm als mangelhaft gerügten Ware die in § 488 Abs. 1 C.P.O. zugelassene Beweisaufnahme durch Vernehmung von Sachverständigen bereits vorgenommen ist, Einfluß auf die in § 488 Abs. 2 dem Verkäufer gleichfalls eingeräumte Befugnis, die Anordnung einer solchen Beweisaufnahme zu beantragen? 2. Muß das Gericht in diesem Falle die ihm nach § 487 Nr. 3 C.P.O. benannten Sachverständigen vernehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031620388

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