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Aktenzeichen IV 178/01

Datum 03.10.1901

Leitsatz Hat der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung einzustellen, wenn ihm ein Postschein über die Einzahlung eines Geldbetrages vorgelegt wird, der zwar zur Deckung der im Vollstreckungstitel bezeichneten Forderung, nicht aber zugleich auch zur Deckung der Zwangsvollstreckungskosten, insbesondere der Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers, ausreichend ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031650398

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