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Aktenzeichen VI 202/01
Datum 10.10.1901
Leitsatz Kann das Gericht die früher beschlossene Verbindung zweier Prozesse, nachdem die mündliche Verhandlung für beide einheitlich stattgefunden hat und geschlossen worden ist, wieder aufheben und dann sofort für jede der beiden Sachen ein besonderes Urteil erlassen? Berechnung der Revisionssumme in einem solchen Falle.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031660401
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