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Aktenzeichen VII 222/01

Datum 11.10.1901

Leitsatz Wie ist der Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer Revision gegen ein Teilurteil zu bestimmen, wenn die Klage auf einen Betrag von mehr als 1500 M gerichtet, vom Beklagten eine Aufrechnungseinrede in einer gleichfalls 1500 M übersteigenden Höhe geltend gemacht, durch das Teilurteil aber der Beklagte, indem die Aufrechnungseinrede für unbegründet erachtet wurde, im Hinblick auf eine andere, noch nicht spruchreife Einrede nur zur Zahlung eines Betrages von weniger als 1500 M verurteilt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031670403

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