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Aktenzeichen VII 228/01

Datum 15.10.1901

Leitsatz 1. Bedurfte es zur Wirksamkeit der Pfändung eines vor dem Jahre 1900 im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes angefallenen Erbteiles der Zustellung eines Verbotes gemäß § 730 C.P.O. a. F. an die Miterben des Schuldners als Drittschuldner? 2. Macht es einen Unterschied, ob als Gegenstand der Pfändung das Erbrecht, der Erbteil, oder der Anspruch des Schuldners auf Teilung bezeichnet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031680405

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