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Aktenzeichen II 229/01

Datum 22.10.1901

Leitsatz Kann, wenn ein dem Kläger die Kosten des Rechtsstreites zur Last legendes, für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben oder abgeändert wird, der Kläger den Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch Vollstreckung des Urteiles oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung gemachte Leistung entstanden ist, in dem anhängigen Rechtsstreite geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640316A0411

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