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Aktenzeichen V 216/01

Datum 23.10.1901

Leitsatz Gilt mit Eintritt der Rechtskraft des Urteiles eine Willenserklärung auch dann als abgegeben, wenn der Beklagte dazu nur unter dem Vorbehalte seiner beschränkten Erbenhaftung verurteilt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640316B0415

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