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Aktenzeichen VII 244/01

Datum 25.10.1901

Leitsatz Ist in dem Falle, daß gegen eine offene Handelsgesellschaft eine Klage bei einem zuständigen Gerichte erhoben war, und nach Auflösung der Gesellschaft der Kläger einen der Gesellschafter zur Fortsetzung des Verfahrens hat laden lassen, dieser berechtigt, indem er seine Pflicht zur Übernahme der Parteistellung bestreitet, aus seiner Person die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit vorzuschützen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640316C0419

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