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Aktenzeichen I 294/79

Datum 02.12.1880

Leitsatz Kann der Einkaufskommissionär auf Grund der Auftragsausführung vom Kommittenten Erstattung der Preisaufwendung gegen Lieferung der Wertpapiere in genere fordern, wenn er die gekauften und dem Kommittenten noch nicht durch Konstitut übergebenen Spezies zu eigenem Nutzen wiederverkauft hat? Einwilligung des Kommittenten in die Substitution der Lieferungsbereitschaft in genere aus den Umständen zu folgern. Unstatthaftigkeit der Folgerung, wenn Kommittent vergeblich Nummernaufgabe gefordert hat. Erstreckung der Pflicht der Auskunftserteilung des Kommissionärs auf den Nachweis der Identität der angebotenen mit den in Erfüllung des Auftrages gekauften Spezies im letztgedachten Falle.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005010001

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