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Aktenzeichen I 385/80

Datum 19.03.1881

Leitsatz Überseeische Verkaufskonsignation. Ist der überseeische Konsignatar an sich Kommissionär des Wareneigentümers oder des einheimischen Exportkommissionärs? Tritt er in die Verpflichtungen des letzteren als Mitverpflichteter durch wiederholte Bezeichnung desselben als "unser dortiges Haus" u. ä. in direkter Korrespondenz des Konsignatars mit dem Wareneigentümer ein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005040011

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