Aktenzeichen I 515/80
Datum 31.03.1881
Leitsatz Rechtlicher Inhalt der für die Errichtung von Aktiengesellschaften, insbesondere in bezug auf geschehene Einzahlung der ersten 10 Prozent geltenden Normativbestimmungen des Gesetzes vom 4. Juni 1870. Wird eine Verantwortlichkeit des Vorstandes gegen die Aktiengesellschaft auch durch Verfügungen desselben über die Einzahlungen vor geschehener Eintragung begründet? Fällt die Zurückzahlung von Einzahlungen vor Eintragung der unter Bescheinigung gedachter Einzahlungen angemeldeten Gesellschaft unter das Verbot der Artt. 216. 248 H.G.B.? Besteht die im Art. 241 H.G.B. normierte Verantwortlichkeit bloß der Aktiengesellschaft oder auch Dritten, insbesondere Gesellschaftsgläubigern, gegenüber?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005060018
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