zurück
Aktenzeichen I 504/80
Datum 25.05.1881
Leitsatz Hat der Wechselschuldner, welcher den Wechsel über eine ihm obliegende Vorauszahlung auf ihrer Entstehung nach ungewisse Forderungen aus einem Vertragsverhältnisse gegeben hat, zur Abwehr des erst nach beendigtem Vertragsverhältnisse erhobenen Wechselanspruches zu beweisen, daß keine Forderungen entstanden sind, oder liegt dem Wechselgläubiger der Beweis ihres Entstandenseins ob?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005070026
zurück