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Aktenzeichen II 53/81
Datum 14.06.1881
Leitsatz Findet die Bestimmung in Art. 349 H.G.B., daß die Klagen gegen den Verkäufer wegen Mängel der Ware in sechs Monaten nach der Ablieferung an den Käufer verjähren, auch Anwendung in Fällen, wo beim Lieferungsvertrage der Käufer die abgelieferte Ware wegen mangelhafter Beschaffenheit zur Verfügung gestellt und Verkäufer sie zurückgenommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640050B0050
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