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Aktenzeichen I 570/81

Datum 24.09.1881

Leitsatz Braucht der mit der Annahme säumige Käufer einen vom Verkäufer vorgenommenen Selbsthilfeverkauf als sich gegenüber rechtswirksam anzuerkennen, a) wenn der Verkäufer selbst als Käufer aufgetreten ist, b) wenn der Verkäufer kein besonderes Interesse daran hatte, sich der Ware zu entäußern, c) wenn der Verkauf nicht an dem Orte, an welchem die Ware sich befindet, vorgenommen ist? Kann der Käufer von Kohlen in Annahmeverzug gesetzt werden, auch wenn die Kohlen noch nicht gefördert sind? Welche Rechte hat der Verkäufer nach vorgenommenem Selbsthilfeverkaufe gegenüber dem ursprünglichen Käufer?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640050E0058

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