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Aktenzeichen I 372/80
Datum 09.07.1881
Leitsatz Ist in einem gegen eine offene Handelsgesellschaft angestellten Prozeß der einzelne Gesellschafter berechtigt, als Intervenient aufzutreten? Steht ihm dies Recht auch dann zu, wenn Kollektivververtretung vereinbart und im Handelsregister eingetragen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005100069
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